Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf

§ 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b SGB III/2014 - integratives Modell – Reha Ausbildung

Diese Ausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs.1 i.V.m. § 117 Abs. 1 Nr. 1 b SGB III), jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne § 35 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) für behinderte Menschen angewiesen sind.

Die BQM nimmt alle Möglichkeiten wahr, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Sofern ein direkter Übergang in betriebliche Berufsausbildung noch nicht möglich ist, kann die Ausbildung entsprechend des Unterstützungsbedarfs einzelner Teilnehmer als Zwischenziel ab dem 2. Ausbildungsjahr in kooperativer Form umgesetzt werden.

Die Teilnehmer bleiben auch bei einer Umsetzung der Ausbildung in kooperativer Form ab dem 2. Ausbildungsjahr durchgängig Teilnehmer dieser integrativen Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf. Durch die Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form sollen auch die Chancen einer sich an die Ausbildung anschließenden Beschäftigung erhöht werden.

Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.

Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Die Kooperationsbetriebe müssen die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen.

Die BQM überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen – insbesondere auch mit der Berufsschule.

Folgende Reha-Ausbildungsberufe (§66 BBiG/§42m HwO) bietet die BQM an:

Anmeldung

Über eine Teilnahme an dieser Maßnahme entscheiden die zuständigen Beratungsfachkräfte bei der                

Agentur für Arbeit Heide:

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Tel.: 0481 – 98 – 0