Perspektiven für junge Flüchtlinge

gem. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.11.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III

Die Anzahl der Menschen, die vor politischer Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Bei vielen geflüchteten Menschen ist die Bleibewahrscheinlichkeit aufgrund der politischen Situation in ihren Herkunftsländern hoch, so dass Fragen der Integration in Ausbildung und Beschäftigung von Anfang an von Bedeutung sind.

Ein großer Teil der Flüchtlinge sind jünger als 25 Jahre alt, teilweise auch noch minderjährig und/oder sogar ohne Eltern/Erziehungsberechtigte eingereist.

Eine frühzeitige Integration in den Ausbildungsmarkt ist ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen In­tegration. Auch vor dem Hintergrund zukünftiger Fachkräfteengpässe in Deutschland sollte das Potenzial von geflüchteten jungen Menschen frühzeitig erhoben und insbesondere für den Ausbildungsmarkt genutzt wer­den.

Die MaßnahmePerspektiven für junge Flüchtlinge“ stellt ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Be­rufswahl, Ausbildung und Qualifizierung dar. Aufgrund ihrer persönlichen Situation kommen diese jungen Menschen für eine Ausbildung und/oder Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaß­nahmen (§§ 51ff. SGB III) noch nicht in Betracht. Im Rahmen der Maßnahme sollen diese jungen Flüchtlinge für eine Ausbildung und/oder für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an den Ausbil­dungsmarkt herangeführt werden.

Ziel ist es, den jungen Flüchtlingen ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, um eine Berufs­orientierung für das deutsche Ausbildungssystem bewusst erfassen bzw. ggf. bereits eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen zu können.

Gegenstand der Maßnahme:

Maßnahmestruktur

Die individuelle Teilnahmedauer wird von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter festgelegt. Sie beträgt in der Regel sechs und maxi­mal zwölf Monate.                    

Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines ggf. vorgeschriebenen Berufsschulunter­richtes 30 Zeitstunden ohne Pausen und orientiert sich grundsätzlich an der individuellen Leistungsfähigkeit und dem individuellen Entwicklungspotential der Teilnehmer.

Durch die Teilnahme an der Maßnahme wird die Berufsschulpflicht nicht berührt.                         Es besteht ein Anspruch von 2,5 Urlaubstagen für jeden vollen Monat der Teilnahme.

Sofern betriebliche Phasen in die Maßnahme integriert werden, gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. Eine vorzeitige Beendigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder durch den möglichst frühzeitigen Übergang in weiterführende Qualifizierungsangebote ist anzustreben!

Die individuelle Zuweisungsdauer/Teilnahmedauer endet jeweils auch mit:

Inhalt der Maßnahme

Die Heranführung an das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten und damit einhergehender Sprachförderung und Berufsorientierung erreicht werden.Die Maßnahme dient nicht zur Vorbereitung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. vergleichbarer Schulabschlüsse.

Zu Beginn der Maßnahme wird mit jedem Teilnehmer eine Standortbestimmung durchgeführt. Dazu gehört u.a. die Erhebung und erste Bewertung

Bei minderjährigen allein reisenden Flüchtlingen ist zu beachten, dass die Amtsvormünder — in der Regel Ju­gendamt — zu beteiligen sind.

Während der gesamten Maßnahmedauer werden Deutsch-Sprachkenntnisse vermittelt bzw. vertieft.

Fördereinheiten sind:

Querschnittsaufgaben sind:

 

Ziel der individuellen Förderplanung ist die Steuerung des individuellen Maßnahmeverlaufes und die Absiche­rung des Maßnahmeerfolges. Die systematische Förderplanung ist die Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung der Teilnehmer. Sie baut auf der in der in der Einstiegsphase erhobenen Standortbestimmung des Teilnehmers auf. Das individuelle Förderangebot wird mit dem Teilnehmer gemeinsam im Hinblick auf Förderschwerpunkte und -ziele festgelegt und in Form von Zielvereinbarungen adressatengerecht festgeschrieben.

Anmeldung

Über eine Teilnahme an dieser Maßnahme entscheiden die zuständigen Beratungsfachkräfte bei der                

Agentur für Arbeit Heide:

Rungholtstraße 1
25746 Heide
Tel.: 0481 – 98 – 0

bzw. dem

Jobcenter Dithmarschen:

Rungholtstraße 1
25746 Heide
Tel.: 0481 – 98 – 980