Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach §§ 76 ff SGB III

-integratives Modell- (BaE)

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Auszubildenden, die besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

Zur Zielgruppe gehören — unabhängig von der erreichten Schulbildung — junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Men­schen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungs-verhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Junge Menschen mit Behinderung, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Die BQM nimmt alle Möglichkeiten wahr, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Sofern ein direkter Übergang in betriebliche Berufsausbildung noch nicht mög­lich ist, kann die Ausbildung entsprechend des Unterstützungsbedarfs einzelner Teilnehmer als Zwischenziel ab dem 2. Ausbildungsjahr in kooperativer Form umgesetzt werden. Die Teilnehmer bleiben auch bei einer Umsetzung der Ausbildung in kooperativer Form ab dem 2. Ausbil­dungsjahr durchgängig Teilnehmer dieser integrativen BaE.

Der BQM obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachprakti­sche Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungs­fortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.

Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte aus­schließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Die Kooperationsbetriebe müssen die Eignung nach §§ 27 ff BBIG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die BQM überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Siche­rung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen — insbesondere auch mit der Berufsschule.

Folgende Ausbildungsberufe bietet die BQM an:

Anmeldung

Über eine Teilnahme an dieser Maßnahme entscheiden die zuständigen Beratungsfachkräfte bei der  

Agentur für Arbeit Heide:

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Tel.: 0481 – 98 – 0