Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1b i.V.m. §§ 51 und 53 SGB III) BvB-Reha

Menschen mit Behinderung soll nach § 4 Abs. 1 SGB IX unabhängig von der Ursache der Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend der Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert, die persönliche Entwicklung ganzheitlich gefördert und damit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden. Dabei wird den individuellen Entwicklungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen.

Die BQM strebt mit dieser Maßnahme vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung an.

Unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit gehört es zu den wichtigsten Aufgaben den jungen Menschen mit Behinderung,

die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,

die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu vermitteln und

möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.

Zur Zielgruppe dieser Maßnahme gehören junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III) ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die jungen Menschen müssen zudem grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben. Nur wenn dies wegen in der Person liegenden Gründen nicht möglich ist, kann eine Zuweisung zur Förderung einer versicherungspflichtigen Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen mit Behinderung,

die wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs. 2 i.V.m. § 117 Abs. 1 Nr.1 b) SGB III), jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne § 35 SGB IX angewiesen sind,

die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder

denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.

Folgende Berufsfelder bietet die BQM an:

Vorgesehene Inhalte der Maßnahme sind:

Anmeldung

Über eine Teilnahme an dieser Maßnahme entscheiden die zuständigen Beratungsfachkräfte bei der                Agentur für Arbeit Heide:

Rungholtstraße 1
25746 Heide
Tel.: 0481 – 98 – 0