Feststellungs- Trainings- und Erprobungscenters - FTEC -

§ 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S. 1 Nr. 2 SGB III

 

Die BQM führt seit Jahren sehr erfolgreich Feststellungs- Trainings- und Erprobungscenters durch.

Folgende junge Menschen (unter 25 Jahren) können an dieser Maßnahme teilnehmen:

Bausteine des Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenters sind:

Teile der Kenntnisvermittlung werden in der individuellen Maßnahme in der Regel in Betrieben durchgeführt, um eine realistische, arbeitsplatzbezogene und betriebsnahe Durchführung zu gewährleisten.

Dies gilt auch, wenn bei der BQM die räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung der wesentlichen Themenblöcke bzw. Berufsfelder vorhanden sind.

Die Maßnahmeteile, die von mehreren Betrieben durchgeführt werden, dauern insgesamt max. acht Wochen.

Die Vermittlung theoretischer und praktischer beruflicher Inhalte erfolgt in Werkstätten der BQM:

u.a.m.

Das Maßnahmeangebot an die Teilnehmer kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit erfolgen. Dabei entspricht Vollzeit einem wöchentlichen Umfang von 39 Zeitstunden. Die individuelle Teilnahmedauer legt das Jobcenter je nach Förderungsbedarf fest. Sie beträgt i.d.R. maximal 12 Wochen.

Anmeldung

Über eine Teilnahme an dieser Maßnahme entscheiden die zuständigen Beratungsfachkräfte beim                

Jobcenter Dithmarschen:

Rungholtstraße 1
25746 Heide
Tel.: 0481 – 98 – 980